Regularien, die eine Prüfung des biobasierten Anteils erfordern

  • EU-Richtlinie 2015/720 bzgl. biobasierte Plastiktaschen

Nach einem landesweiten Verbot von Plastik-Einkaufstüten im Jahr 2011, das die Herstellung von Plastikbeuteln ausschließt, wird ab dem 1. Januar 2018 in Italien die EU-Richtlinie 2015/720 in Kraft treten. Ziel ist es, den Konsum von Plastikbeuteln zu reduzieren; mit der Einführung der Direktive werden alle in Italien verwendeten Einwegbeutel kompostierbar sein und einen biobasierten Kohlenstoffanteil enthalten müssen, der schrittweise erhöht wird. Der minimale biobasierte Anteil beträgt ab 2018 40%, wird im Jahr 2020 auf 50% und 2021 auf 60% angehoben.

Hersteller von biobasierten Kunststoffen müssen den biobasierten Anteil ihrer ProdukteUNI CEN/TS 16640: % biobasierter Kohlenstoff als Fraktion des gesamten Kohlenstoffs (aktuelle Bezeichnung EN 16640:2017) zertifizieren lassen. Das Gesetz beinhaltet auch Informationskampagnen, die darauf abzielen, das Bewusstsein der Verbraucher bzgl. der Umweltbelastung von Plastiktüten zu erhöhen und “die falsche Vorstellung zu bekämpfen, dass Plastik ein harmloses und billiges Material ist; dies trägt dazu bei, den Einsatz von Plastiktüten zu reduzieren”.

Quelle: Paragraph 9-bis der Verordnung 91/2017

  • (EU) 2018/1702 zur Festlegung der Kriterien für das EU-Umweltzeichen für Bio-Schmierstoffe

Unter “Kriterien 4 – Anforderungen an erneuerbare Inhaltsstoffe” müssen Produkte, die den Begriff „biobasiert“ oder „Bio-Schmierstoff“ verwenden, im Endprodukt einen biobasierten Kohlenstoffgehalt von mindestens 25% aufweisen. Um die Konformität nachzuweisen, muss der Antragsteller des Umweltsiegels den endgültigen Produktprüfbericht gemäß EN 16807, ASTM D6866, CEN/TS 16137 (SPEC 91236), EN 16640 oder EN 16785-1 vorlegen.

Die neuen Kriterien, sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen, gelten bis zum 31. Dezember 2024.

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (8. November 2018)

  • Französisches Dekret 2016-379 für Einweg-Plastiktüten

Das französische Ministerium für Ökologie, nachhaltige Entwicklung und Energie veröffentlichte im März 2016 das Dekret 2016-379 als Teil des neuen französischen Gesetzes bzgl. der Energiewende und des umweltfreundlichen Wachstums; Ziel ist es, den Einsatz von Einweg-Plastiktüten zu reduzieren. Dieses Dekret trat im Juli 2016 in Kraft und verbietet Einweg-Plastiktragetaschen dünner als 50 Mikrometer. Ab Januar 2017 sind ausschließlich Plastiktragetaschen zugelassenen, die einen biobasierten Anteil von mindestens 30% aufweisen. Die Verordnung legt fest, dass dieser Mindestgehalt an biobasiertem Material im Jahr 2018 auf 40%, 2020 auf 50% und 2025 auf 60% erhöht wird. Das Radiocarbon-Verfahren ist die zur Bestimmung des biobasierten Inhalts erforderliche, analytische Methode.

Hersteller von biobasierten Plastiktragetaschen müssen den biobasierten Inhalt ihrer Produkte nach der Norm ISO 16620-2 oder CEN / TS 16640 zertifizieren lassen. In dem Dekret heißt es auch, dass der biobasierte Inhalt “der Prozentsatz ist, ausgedrückt als Fraktion des Gesamtkohlenstoffs, der in den Tragetaschen enthaltenen biobasierten Materialien, wobei die Berechnungsmethode verwendet wird, die in der internationalen Norm für die Bestimmung des biobasierten Kohlenstoffgehalts von Kunststoffen angegeben ist.”

Quelle: Legifrance (31. März 2016)

  • BGBl Österreich I Nr. 71/2019 zum Verbot von Einweg-Plastiktüten

Der österreichische Nationalrat hat im Juli 2019 beschlossen, Einweg-Plastiktüten ab Januar 2020 zu verbieten. Diese Bemühungen stehen im Einklang mit der EU-Verpackungsrichtlinie, der EU-Kunststoffstrategie und der Einwegkunststoffrichtlinie (2019/904/EU).

Das Verbot gilt nicht für:

   – Sehr leichte Kunststofftragetaschen (Wandstärke < 0,015 mm), die aus überwiegend nachwachsenden Rohstoffen bestehen und für die Heimkompostierung geeignet sind.

   – Wiederverwendbare Kunststofftragetaschen (aus Kunststoffgewebe oder kunststoffhaltigen Materialien) mit genähten Verbindungen und genähten Griffen.

Quellen: BGBl. I No. 71/2019
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)

Organisationen fördern biobasierte Produkte

Es gibt zahlreiche Organisationen in Europa, die die Verwendung von biobasierten Produkten (z.B. Biokunststoff), als Teil ihrer globalen Klimainitiativen fördern.

  • BNPP (Frankreich)

Das Bureau de Normalisation des Plastiques et de la Plasturgie (BNPP) fördert die Verwendung von Biokunststoffen und bringt Experten aus diesem Bereich zusammen. BNPP verfügt außerdem über ein Zertifizierungsprogramm für alle Produkte aus Biokunststoff in Frankreich.

  • European Bioplastics (Deutschland)

Die European Bioplastics ist eine Organisation, die Gewerbetreibende, Verarbeiter und Verbraucher von Biokunststoffen und biokompostierbaren Polymeren und den daraus entstehenden Produkten vertritt. Die Organisation zielt darauf ab, das Wachstum und die Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen in Produkten und Anwendungen zu fördern und unterstützt u.a. Innovationen, die zu geringeren Umweltauswirkungen führen wie z.B. lang- und kurzlebige Kunststoffprodukte.

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Letzte Aktualisierung: Juni 2022