EN 15440 Untersuchung für feste Sekundärbrennstoffe (zurückgezogen 2021)

  • EN 15440 wurde entwickelt, um den Anteil des biogenen Karbons in festen Sekundärbrennstoffen festzustellen
  • Auf der Radiokarbonanalyse basierende Methoden sind Teil von EN 15440
  • Ersetzt durch EN ISO 21644:2021

EN 15440
Das Europäische Komitee für Normung, kurz CEN, veröffentlichte 2006 eine technische Spezifikation, die sich auf die Bestimmung des biogenen Karbonanteils in festen Sekundärbrennstoffen bezieht. CEN/TS 15440:2006 beschreibt drei Methoden: Selektives Lösen, manuelles Sortieren und die reduktionistische Methode.

Die CEN Arbeitsgruppe 343, verantwortlich für Normen bezüglich Ersatzbrennstoffe (SRF = Solid Recovered Fuel) veröffentlichte EN 15440:2011, eine überarbeitete Fassung des 2006 verfassten Dokuments. Der EN 15440-Standard schließt nun das reduktionistische Verfahren aus und präzisiert drei Methoden, um basierend auf der Carbon-14 Analyse, den Biomasse oder biogenen Carbon-Anteil von SRF festzustellen. Der Kohlenstoff-14 Anteil von SRF kann mittels der proportionalen Szintillationsmethode (PSM), Beta-Ionissation (BI) oder Beschleuniger-Massenspektrometrie (AMS) gemessen werden. EN 15440 beinhaltet darüber hinaus ein Beispiel dafür, wie der biogene Kohlenstoffgehalt in Biomasse-Energie umgewandelt werden kann.

EN 15440:2011 Methoden

EN 15440 empfiehlt drei Methoden zur Bestimmung der Biomassefraktion von gemischten Abfällen:

1. Selektives Lösen (SDM – Selective Dissolution Method) – basiert auf der Reaktion der Biomasse in einer Mischung aus Schwefelsäure und Wasserstoffperoxid. Die Methode ist nicht angemessen, wenn die SRF-Probe in Schwefelsäure nicht lösliche Biomasseanteile oder fossile, säurelösliche Komponenten enthält.

Gemäß EN 15440, ist SDM nicht anzuwenden, wenn mehr als 5% der folgenden Materialien enthalten sind: Festbrennstoffe (z. B. Hartkohle, Koks, Braunkohle, Lignit und Torf), Holzkohle, biologisch abbaubare Kunststoffe fossilen Ursprungs, nicht biologisch abbaubare Kunststoffe biogenen Ursprungs, Öl oder Fett (als Biomassebestandteil vorliegend), natürliche und/oder synthetische Gummirückstände, Wolle, Viskose, Silikongummi, Nylon, Polyurethan oder andere molekulare Aminogruppen enthaltende Polymere. Für Gummirückstände liegt die Grenze bei 10%.

2. Manuelles Sortieren – Diese Methode beinhaltet eine visuelle Prüfung und ist daher bei stark zerkleinertem oder gepresstem SRF ineffektiv. Sie ist nur bei Materialen anwendbar, die eine Partikelgröße von mindestens 10 mm aufweisen und wenn optisch und physikalisch unterscheidbare Fraktionen separiert und quantifiziert werden können.

3. Radiokohlenstoff-Methode – Diese Methode bemisst den Carbon-14 Gehalt von gemischten Abfällen und ist auf alle Materialen anwendbar.

Quelle: Europäische Kommission MRR Guidance Document No. 3 (Oktober 2022)

Seite zuletzt aktualisiert: August 2023